Sonniges Baugrundstück in familienfreundlicher Lage von Südergellersen
Wohngrundstück zum Kauf
21394 Südergellersen
- Objekt-Nr.
- 2454
- Käuferprovision
- 3%
Die Immobilie
- Kaufpreis
- 159.000 €
- Grundflächenzahl (GRZ)
- 0,2
- Grundstücksfläche
- ca. 1.015 m²
- Erschließung
- voll erschlossen
- Bebaubar nach
- nach Bebauungsplan
- verfügbar ab
- Sofort
Das angebotene Baugrundstück liegt in gewachsener Lage in einem allgemeinen Wohngebiet. Die Bebauung richtet sich nach dem Bebauungsplan Nr. 9 „Südergellersen – Ortskern“. Laut dem Bebauungsplan ist die Bebauung mit einem Einfamilienhaus oder einem Doppelhaus möglich. Der Teilungsvorschlag beinhaltet eine Grundstücksgröße von etwa 1.015 m². Die genaue Größe ergibt sich nach der Vermessung.
Auch das östlich gelegene, mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück wird zum Verkauf angeboten. Den Link zum Exposé mit der Objektnummer 2430 finden Sie unter den Bildern.
Südergellersen liegt im westlichen Landkreis Lüneburgs und gehört der Samtgemeinde Gellersen an. Wer die Natur liebt, auf die Nähe zur Stadt aber nicht verzichten mag, ist hier genau richtig. Südergellersen ist besonders beliebt bei jungen Familien. Ein Kindergarten ist in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die Grundschule liegt in Kirchgellersen und ist mit dem Schulbus in ca. 12 Minuten Fahrzeit erreichbar. Die nächste Bushaltestelle ist 350 m vom Haus entfernt. Weiterführende Schulen befinden sich in Lüneburg und sind, wie auch die Lüneburger Innenstadt in kurzer Fahrzeit mit dem Bus oder mit dem Fahrrad erreichbar. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und Einrichtungen für den täglichen Bedarf sind in Kirchgellersen oder Lüneburg vorhanden.
Bei Exposéanfragen und Besichtigungswünschen bitten wir Sie um die Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten inklusive Ihrer Telefonnummer.
Besichtigungstermine sind grundsätzlich mit Bremer Immobilien abzustimmen.
Sämtliche Informationen wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir nicht. Die Objektinformationen sind von Ihnen als Kaufinteressenten auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Im Falle des Verkaufs eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen hat der Käufer gemäß §§ 48 und 80 GEG nach Übergabe des Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einer zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.
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